Allgemeine Informationen

Die Sachkundeschulungen und -prüfungen sowie Fortbildungen der VDA / DGHT-Sachkunde GbR finden generell bundesweit statt. Wir sind auf den Bereich Terraristik und Aquaristik spezialisiert. Alle lizensierten Prüfer und Prüferinnen arbeiten eigenständig. Daher können die Kursangebote leicht variieren! Bitte lesen Sie sich die nachfolgenden Hinweise zu unseren Angeboten sorgfältig durch. Sollten sich über diese Information hinaus weitere Fragen für Sie ergeben, so zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.


Generell werden die Schulungen und Prüfungen in zwei Bereich unterteilt:

  1. Schulungen und Prüfungen gem. § 2 Tierschutzgesetz: Diese Schulungen erfüllen die in § 2 Nr. 3  TierSchG sowie in § 7 Abs. 1 Nr. 1 BArtSchV genannten Anforderungen und sind geeignet zur Vorlage bei den Behörden (z.B. bei einer Anordnung gem. § 16a TierSchG). Natürlich kann dieser Sachkundenachweis auch von jedem Aquarianer / Terrarianer freiwillig absolviert werden. Folgende Schulungs- und Prüfungsangebote bieten wir aktuell: a) Terraristik allgemein (Reptilien / Amphibien), b) Gefahrtiere, c) Aquaristik (Meerwasser / Süßwasser / Gartenteich).
  2. Schulungen und Prüfungen im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens nach § 11 Tierschutzgesetz (sogenannte Sachkunde § 11):

       Im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens nach § 11 TierSchG ist der Nachweis der sich aus § 2 TierSchG ergebenen Kenntnisse und 

       Fähigkeiten gesetzlich vorgeschrieben. Aus diesem Grunde werden die Prüfungen ausnahmslos unter Beteiligung und Leitung von

       Amtstierärzten durchgeführt. Diese Schulungen und Prüfungen umfassen die Bereiche Terraristik, Aquaristik, Kangal-Fische,

      und Tierbörsen.

  3. Fortbildungen im Bereich Artenschutz- und Tierschutzgesetz.



Alle Schulungen können sowohl als Präsenzschulungen sowie auch als Onlineschulungen von den Dozenten / Prüfern angeboten werden. Hierbei ist zu beachten:

  1. Schulungen und Prüfungen gem. § 2 TierSchG in den Bereichen Terraristik allgemein und  Aquaristik können sowohl als Präsenzschulung als auch als reine Onlineschulung angeboten werden.
  2. Schulungen und Prüfungen gem. § 11 TierSchG können als Onlineschulungen angeboten werden. Ebenso ist unter bestimmten Bedingungen eine Onlineprüfung möglich (bitte die jeweiligen Kursausschreibungen beachten!).
  3. Bei Gefahrtierschulungen kann nur der theoretische Teil als Onlineschulung angeboten werden. Die Praxisausbildung sowie die Prüfungen in diesem Bereich findet immer als Präsenzprüfung statt.
  4. Fortbildungen für Inhaber einer Erlaubnis gem. § 11 TierSchG sowie sonstige Kurse können sowohl als Präsenzseminar als auch als Onlineseminar angeboten werden.


Bitte beachten Sie, dass wir auf unseren Internetseiten nur die Schulungs- und Prüfungstermine anzeigen, die uns von den Dozenten / Prüfern gemeldet wurden. Informationen / Auskünfte zu anderen (Kurse, die in der Zukunft liegen) als den aufgeführten Terminen, können wir daher nicht geben! Bitte sehen Sie daher von derartigen Anfragen ab!


Zur Vorbereitung auf eine Prüfung (unabhängig ob § 2 oder § 11) empfehlen wir grundsätzlich das Studium der entsprechenden Sachkundeordner bzw. Sachkundebücher. Bei Prüfungen nach § 11 ist das Studium des jeweiligen Sachkundeordners unabdingbar.

Ordner und Bücher finden Sie in der Rubrik "Shop".



Bitte beachten Sie bei ALLEN Prüfungen, dass Sie VOR der Buchung eines Schulungs- und Prüfungstermins mit der für Sie zuständigen Veterinärbehörde / Artenschutzbehörde abklären, ob diese unsere Schulungen akzeptiert und anerkennt, sofern der Sachkundenachweis einer Behörde vorgelegt werden soll.

Gleiches gilt auch, wenn Sie eine Schulung im Bereich "Gefahrtiere" absolvieren. Sollten Sie einen solchen Nachweis zum Erlangen einer Haltungserlaubnis benötigen, klären Sie bitte VOR der Buchung mit der Behörde ab, ob diese den entsprechenden Kurs anerkennt.


Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Teilnahme an unseren Schulungsangeboten und stehen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

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